Streicht die Stadt 100 Stellen? Unsere Fraktion fragt nach
Es gibt böse Gerüchte und Unruhe in der Stadtverwaltung. So soll eine Streichliste existieren, auf der 100-kw-Stellen (= künftig wegfallend oder böser: kann weg) stehen sollen. Unsere Fraktion will es genau wissen. Unser Ratsmitglied Dr. Petra Tautorat wird am 25. Juni im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachhaken. Hier sind die Fragen:
Guten Tag Herr Wagner,
in der Verwaltungsspitze gibt es Überlegungen, im Zuge der Haushaltsberatungen mögliche Stellenausweitungen durch die Politik durch den Wegfall unbesetzter Stellen zu kompensieren. Dazu sollen in den Fachbereichen 100 nicht besetzte vzv. Stellen bzw. Stellen, die durch Altersfluktuation frei werden, nicht wieder besetzt werden. Da häufig notwendige Verwaltungsaufgaben durch die Nichtbesetzung von Stellen liegenbleiben, haben wir zu diesem Vorgang die nachstehenden Fragen:
- Welche 100 Stellen sind für einen Wegfall vorgesehen beziehungsweise sollen nach Freiwerden nicht wiederbesetzt werden?
Wir bitten um Vorlage einer vollständigen Auflistung. - Welchen Fachbereichen sind diese Stellen jeweils zuzuordnen?
- Welche dieser Stellen betreffen pflichtige Leistungen?
- Welche finanziellen Auswirkungen würden sich durch den Wegfall der jeweiligen Stellen für den Haushalt ergeben?
- Welche derzeit unbesetzten Stellen sind nicht von diesen Überlegungen betroffen und sollen wiederbesetzt werden? Bitte detaillierte Aufstellung.
- In welchen Fachbereichen liegen aktuell Überlastungsanzeigen vor?
- In welchen Fachbereichen bleiben Aufgaben aufgrund von Personalmangel derzeit ganz oder teilweise unbearbeitet? (Beispiel Landschaftsplan)
- In welchen Fachbereichen können die vorgesehenen Leistungsstandards aufgrund von Personalmangel derzeit nicht eingehalten werden? (Beispiel Wohngeldstelle).
- Welche der von Personalengpässen betroffenen Aufgabenbereiche refinanzieren sich durch Steuerveranlagungen, Gebühren, Erstattungen oder andere Einnahmen ganz oder teilweise selbst?
Begründung
Die politischen Gremien können die Auswirkungen möglicher Stelleneinsparungen nur dann sachgerecht bewerten, wenn transparent dargestellt wird, welche Stellen betroffen sind und welche Folgen dies für die Aufgabenerfüllung der Verwaltung hat. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund bereits bestehender Personalengpässe, Überlastungsanzeigen sowie teilweise erheblicher Bearbeitungsrückstände in einzelnen Fachbereichen.
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