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Bessere Lösung für Flaschenpfand und Flaschensammler*innen

Rentner*innen oder obdachlose Menschen, die in Mülleimern nach Flaschenpfand suchen. Die meisten Menschen kennen dieses traurige Bild. Die Fraktionen Die Linke & Tierschutzpartei sowie Grüne & Volt, SPD und CDU haben deshalb für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 19. Mai einen Prüfauftrag vorbereitet, der die Situation ein wenig verbessern will. Hier ist der Antrag: 

Der Verwaltung möge prüfen, ob folgende Änderungen in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund möglich sind:

  1. Die Abfallsatzung der Stadt Dortmund wird dahingehend geändert, dass das geordnete Abstellen von pfandpflichtigen Getränkebehältnissen neben öffentlichen Abfallbehältern und Altglas Containern nicht als unzulässige Abfallablagerung gilt, sofern dadurch keine Verschmutzung, Verkehrsbehinderung oder Gefährdung entsteht.  
  2. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund wird entsprechend angepasst, damit das sozialverträgliche Bereitstellen von Pfandflaschen und Pfanddosen in unmittelbarer Nähe zu einem öffentlichen Abfallbehälter ausdrücklich erlaubt wird.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen stark frequentierten Standorten zusätzlich sogenannte Pfandringe oder vergleichbare Sammelvorrichtungen an öffentlichen Mülleimern angebracht werden können.

Begründung

Immer mehr Menschen sammeln Pfandflaschen und Pfanddosen, um ihr Einkommen aufzubessern oder existenzielle Notlagen abzufedern. Gleichzeitig landen pfandpflichtige Behältnisse regelmäßig in öffentlichen Mülleimern. Dies führt dazu, dass Sammler*innen in Abfallbehältern suchen müssen, was sowohl entwürdigend als auch hygienisch problematisch ist.

Viele Bürger*innen stellen Pfandflaschen deshalb bewusst neben Mülleimer oder Glascontainer, damit diese leichter mitgenommen werden können. Nach der derzeitigen Rechtslage kann dies jedoch als unerlaubte Müllablagerung gewertet werden.

Die vorgeschlagene Änderung schafft Rechtssicherheit und stärkt einen solidarischen Umgang im öffentlichen Raum. Gleichzeitig wird unnötiger Restmüll vermieden und Recycling gefördert.

Zahlreiche Städte haben vergleichbare Lösungen bereits umgesetzt oder dulden diese Praxis ausdrücklich, unter anderem Berlin, Hamburg und Bremen.

Der Antrag verfolgt soziale, ökologische und ordnungspolitisch sinnvolle Ziele gleichermaßen. Durch die ausdrückliche Erlaubnis wird verhindert, dass Menschen kriminalisiert werden, die Pfandbehältnisse aus Rücksicht auf Pfandsammler*innen getrennt bereitstellen.

 

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