Linksfraktion kritisiert Umgang mit ausreisepflichtigen Menschen

Durchsuchung von elektronischen Geräten durch das Amt für Migration

Seit 2015 darf das Amt für Migration elektronische Geräte von ausreisepflichtigen Personen durchsuchen, ohne dass dafür ein Richtervorbehalt erforderlich ist. Damit liegt das Schutzniveau dieser Menschen unter dem von Beschuldigten in Strafverfahren. Grund genug für unsere Fraktionsvorsitzende Fatma  Karacakurtoğlu, die nachstehende Anfrage im  Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (10.2.2026) zu stellen. 

Durchsuchung von elektronischen Geräten durch das Amt für Migration

Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie oft wurden im Amt für Migration der Stadt Dortmund seit 2015 Datenträger wie Mobiltelefone oder Laptops durchsucht? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Gerätetyp.
  2. In wie vielen Fällen führte diese Maßnahme zu einer erfolgreichen Identitätsfeststellung? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2015.
  3. Wie lange wurden beschlagnahmte Geräte durchschnittlich einbehalten? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Gerätetyp.
  4. Werden Betroffene vor der Durchsuchung ihrer Geräte über ihre Rechte informiert? Falls ja, in welcher Form und in welchen Sprachen?
  5. Wie oft haben Betroffene gegen die Durchsuchung oder Beschlagnahmung von Geräten Rechtsmittel eingelegt und mit welchem Ergebnis?
  6. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen der Stadt Dortmund durch Sicherstellung Auswertung und Lagerung beschlagnahmter Geräte? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
  7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass ausschließlich für die Identitätsfeststellung relevante Daten ausgewertet werden und keine darüberhinausgehende Datenerhebung erfolgt?
  8. Wie viele Mitarbeitende des Amts für Migration sind für Gerätedurchsuchungen geschult und eingesetzt?
  9. Gibt es Kooperationen mit Polizei oder externen Dienstleistern bei der Auswertung von Geräten? Falls ja, in welchem Umfang?
  10. Wie wird sichergestellt, dass Betroffene während der Beschlagnahme weiterhin Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten haben?
  11. Wie oft wurden seit 2015 Wohnungen von ausreisepflichtigen Personen in Dortmund durchsucht?

Begründung:

Seit 2015 darf das Amt für Migration elektronische Geräte von ausreisepflichtigen Personen durchsuchen, ohne dass dafür ein Richtervorbehalt erforderlich ist. Damit liegt das Schutzniveau dieser Menschen unter dem von Beschuldigten in Strafverfahren. Ziel der Maßnahme ist es, bei fehlenden Reisedokumenten die Identität festzustellen und eine angeblich fehlende Mitwirkung nachzuweisen.

Die Durchsuchung privater Geräte stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar. Bis heute ist nicht belegt, dass diese Praxis in relevantem Umfang zur Identitätsfeststellung beiträgt. Im Land Berlin wurde die systematische Durchsuchung von Mobiltelefonen wegen fehlender Verhältnismäßigkeit bereits eingestellt.

Die Beschlagnahmung von Handys bedeutet für Betroffene eine erhebliche Belastung. Für viele ist das Mobiltelefon die einzige Möglichkeit, Kontakt zu Familie, Freund*innen sowie zu Beratungsstellen zu halten.

Seit der weiteren Verschärfung des Ausländerrechts im Jahr 2024 ist es den Behörden zudem möglich, Wohnungen von Ausreisepflichtigen nach richterlichem Beschluss zu durchsuchen. Menschen, die häufig aus Kriegs- oder Krisengebieten geflüchtet sind und über keine Reisedokumente verfügen, werden damit faktisch auf eine Stufe mit schweren Gewaltstraftäter*innen gestellt.