Infostände verboten?
Eine gemeinsame rot-grün-rote Anfrage gibt es im nächsten Ausschuss für Bürgerdienste und öffentliche Ordnung am 19. Mai 2026. Grund sind Beschwerden des DGB, die an die Fraktionen herangetragen wurden. Es geht um die Untersagung von Infoständen des DGBs im Rahmen des Dialogmarketings im Bereich der Katharinentreppe. Hier ist die Anfrage:
Guten Tag Herr Barthold,
nach uns vorliegenden Informationen wurden dem Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) sowie den angeschlossenen Gewerkschaften mit sofortiger Wirkung sämtliche Infostände im Rahmen des sogenannten Dialogmarketings im Bereich der Katharinentreppe sowie der City untersagt. Darüber hinaus sollen auch künftig keine entsprechenden Anträge mehr genehmigt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD, GRÜNE & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei um eine Stellungnahme der Verwaltung:
- Auf welcher konkreten ordnungsrechtlichen Grundlage erfolgt die vollständige Untersagung bereits beantragter sowie zukünftiger Infostände des DGB?
- Welche konkreten Vorfälle wurden durch den Kommunalen Ordnungsdienst dokumentiert?
In wie vielen Fällen liegen Beschwerden vor und wie wurden diese bewertet? - Welche milderen Mittel, z. B. Auflagen zur Ansprache, räumliche Begrenzungen, zeitliche Einschränkungen oder Verwarnungen) wurden vom Ordnungsamt ergriffen, bevor die Infostände vollständig untersagt wurden?
- Wie wird sichergestellt, dass vergleichbare Formen der Ansprache im öffentlichen Raum (z. B. durch Parteien, kommerzielle Anbieter oder andere Organisationen) gleich behandelt werden?
- Inwiefern hat vor der Untersagung ein Gespräch mit Vertreter*innen des DGB stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Wie bewertet die Verwaltung die Untersagung im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) sowie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit?
- Unter welchen Bedingungen wäre eine zukünftige Genehmigung von Infoständen des DGB wieder möglich?
Begründung:
Die gewerkschaftliche Ansprache von Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Raum ist ein zentraler Bestandteil demokratischer Interessenvertretung. Eine pauschale und dauerhafte Untersagung entsprechender Aktivitäten wirft daher erhebliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung sowie der Wahrung grundrechtlich geschützter Betätigungsformen auf.
Zugleich ist klar, dass Regelverstöße im öffentlichen Raum nicht akzeptabel sind und entsprechend geahndet werden müssen. Gerade deshalb erscheint eine differenzierte Betrachtung und Abwägung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dirk Goosmann, SPD
Benjamin Beckmann, GRÜNE & Volt
Fatma Karacakurtoğlu, Die Linke & Tierschutzpartei
