Fragen zu städtischen Werbeflächen
Fragen zu städtischen Werbeflächen hat die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) am 29. September 2026 eingebracht. “Wir sind sehr gespannt auf die Antworten der Verwaltung”, sagt Ausschuss-Mitglied Helmut Pruß, stellv. Vorsitzender der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei.
- Welche Werbeflächen unterhalten die Stadt Dortmund und ihre Tochtergesellschaften bzw. städtische Beteiligungen (z.B. Litfaßsäulen, Stadtmöbel, digitale Screens, Bannerhalterungen usw.)? Bitte nach Werbeflächenart aufschlüsseln und die jeweilige Anzahl angeben.
- Auf welchen Flächen (Straßen, Plätzen, Grünanlagen, an städtischen Gebäuden usw.) wird aktuell Außenwerbung geschaltet? Bitte nach Flächenart aufschlüsseln und die jeweilige Anzahl angeben.
- Mit welchen Unternehmen bzw. Partner*innen bestehen Gestattungs-, Nutzungs- oder Werbeverträge für diese Flächen? Bitte Unternehmen, Produktgruppen bzw. Branche (z.B. Lebensmittel, Dienstleistungen, Alkohol usw.) möglichst detailliert angeben.
- Welche Laufzeiten haben diese Verträge üblicherweise?
- Enthalten die Verträge neben allgemeinen Verweisen auf geltendes Recht Regelungen zu zulässigen Werbeinhalten (z.B. Ausschluss bestimmter Produktgruppen, ethische Richtlinien)?
- Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Stadt die Schaltung bestimmter Werbeinhalte auf städtischen Flächen untersagt oder eingeschränkt hat (z.B. aus Gründen des Jugendschutzes der Diskriminierungsvermeidung oder andrer städtischen Leitlinien)? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchem Ergebnis?
- Nach welchen Kriterien werden Werbeflächen auf städtischen Grundstücken oder durch städtische Beteiligungen vergeben? Werden dabei neben finanziellen Aspekten auch soziale, ökologische oder gesundheitliche Gesichtspunkte berücksichtigt?
Begründung:
Die Stadt Dortmund unterhält als Eigentümer und Betreiber zahlreicher öffentlicher Flächen eine Vielzahl von Standorten, auf denen sich Werbeanlage befinden, die im öffentlichen Raum sichtbar sind. Über diese Flächen kann die Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltung entscheiden und trägt damit eine besondere Verantwortung für die Gestaltung des städtischen Raumes im Sinne des öffentlichen Interesses.
Vor dem Hintergrund von Gesundheit-, Umwelt- und Jugendschutzzielen sowie der städtischen Leitlinien zur sozialen Verantwortung ist es geboten, die Nutzung städtischer Werbeflächen regelmäßig zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere die Frage, welche vertraglichen Regelungen bestehen, welche inhaltlichen Vorgaben bereits verankert sind und inwieweit die Stadt Einfluss auf die konkreten Werbeinhalte nehmen kann.
Zudem ist die Transparenz gegenüber den Bürger*innen der Stadt Dortmund und dem Rat erforderlich, um nachvollziehbar zu machen, wie öffentliche Flächen genutzt werden und welche Spielräume für eine zukünftige, gemeinwohlorientierte Ausrichtung bestehen.
