Demo-Ankündigung: Rote Karte gegen Fuchsquälerei in Schliefenanlagen
Deutschlandweit werden Füchse in Schliefenanlagen gefangen gehalten, um dort Hunde für die Jagd mit tierschutzwidrigen Methoden zu trainieren. Doch Füchse sind fühlende Lebewesen – keine Trainingsobjekte für die Hobbyjagd. Sebastian Everding, unser Europaabgeordneter der Tierschutzpartei Dortmund, sowie unsere Ratsmitglieder der Tierschutzpartei (Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei) - Angelika Remiszewski und Helmut Pruß - rufen deshalb gemeinsam mit dem Netzwerk Fuchs zu einer Demonstration in Dortmund auf, um gegen die dortige Schliefenanlage und gegen Hobbyjagd zu protestieren.
Zeit und Ort der Demonstration:
13.06.2026
11 – 13:30 Uhr
Platz der Deutschen Einheit 1
Dortmund (gegenüber Hbf)
Ab 14:00 Uhr Abschlusskundgebung direkt an der Schliefenanlage, Westerwikstraße oberhalb des Mühlenbachs
Sebastian Everding, Europaabgeordneter der Partei Mensch Klima Tierschutz und Mit-Organisator der Demonstration, sagt:
„Schliefenanlagen bedeuten Angst, Stress und Leid für Wildtiere. Seit ich vor Jahren von diesen grausamen Trainingsmethoden erfahren habe, kämpfe ich gemeinsam mit meiner Partei dafür, diese tierschutzwidrigen Anlagen schnellstmöglich in ganz Deutschland abzuschaffen.“
Die Mitglieder der Tierschutzpartei rufen Teilnehmer*innen und Interessierte dazu auf, Plakate, Pfeifen und rote Karten mitzubringen. So soll ein lautes Zeichen gegen Tierquälerei und für Wildtierschutz gesetzt werden. Zur Abschlusskundgebung an der Schliefenanlage wird jedoch geräuscharm protestiert, um die Tiere dort nicht noch weiter unter Stress zu versetzen.
Hintergrundinformation Schliefenanlagen:
Schliefenanlagen sind künstliche Tunnelsysteme, in denen Jagdhunde an lebenden Füchsen trainiert werden. Die Füchse verbringen ihr gesamtes Leben in Gefangenschaft, oftmals in nicht annähernd artgerechter Haltung. Immer wieder werden Fälle von Verwahrlosung und falschen Angaben zu den Füchsen dokumentiert. Behörden kontrollieren diese Anlagen in der Praxis nur sehr selten, da keine Erlaubnis für ihren Betrieb benötigt wird. Schliefenanlagen bewegen sich rechtlich in einer Grauzone. Gutachten zeigen allerdings, dass Schliefenanlagen gegen § 1, § 3 Nr. 7 und Nr. 8 sowie § 17 des Tierschutzgesetzes, weil Füchsen ohne rechtlich tragfähigen Grund erhebliches und länger anhaltendes Leiden zugefügt wird.
