Bettelverbot - Linksfraktion schaltet Bezirksregierung ein
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei im Rat der Stadt Dortmund spricht sich ausdrücklich gegen das Bettelverbot aus, das die Mehrheit des Rates in der vergangenen Woche beschlossen hat. Unsere Fraktion hat deshalb den Regierungspräsidenten um kommunalaufsichtliche Prüfung des Beschlusses gebeten.
Hier ist der Brief:
Bezirksregierung Arnsberg
Herrn Regierungspräsidenten
Heinrich Böckelühr
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Anregung zur kommunalaufsichtlichen Prüfung des Ratsbeschlusses der Stadt Dortmund zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
wir, die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei im Rat der Stadt Dortmund, regen an, den vom Rat der Stadt Dortmund am 9. Juli 2026 gefassten Beschluss zum Erlass eines Bettelverbots im Umkreis von fünf Metern um gastronomische Außensitzbereiche (DS-Nr.: 02253-26 sowie 02253-26/2) im Rahmen der Kommunalaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Nach Auffassung der Fraktion bestehen erhebliche rechtliche Zweifel daran, ob der Beschluss mit höherrangigem Recht vereinbar ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Aus diesem Grund bittet die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses umfassend zu überprüfen.
Das beschlossene Verbot greift in die allgemeine Handlungsfreiheit der betroffenen Menschen nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes ein. Soweit das Verbot in der Praxis nahezu ausschließlich wohnungslose und besonders hilfebedürftige Menschen betrifft, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob dem Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 Grundgesetz hinreichend Rechnung getragen wurde. Eingriffe in grundrechtlich geschützte Freiheiten bedürfen einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage und müssen insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Nach dem Verständnis der Fraktion bestehen Zweifel, ob ein pauschales Bettelverbot innerhalb eines festgelegten räumlichen Bereichs geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die von der Stadt verfolgten ordnungsrechtlichen Ziele zu erreichen. Insbesondere erscheint fraglich, ob möglichen Beeinträchtigungen der Außengastronomie nicht bereits auf Grundlage des bestehenden Polizei- und Ordnungsrechts im Einzelfall wirksam begegnet werden kann. Sollte dies der Fall sein, wäre zu prüfen, ob ein generelles Verbot überhaupt erforderlich ist.
Darüber hinaus bittet Die Linke & Tierschutzpartei um Prüfung, ob der Rat der Stadt Dortmund über eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verfügt, um ein derartiges Verbot durch Satzung oder ordnungsbehördliche Regelung einzuführen.
Nach der Auffassung der Fraktion bedarf ein derartiger Grundrechtseingriff einer besonders sorgfältigen rechtlichen Begründung. Daher bittet Die Linke & Tierschutzpartei die Bezirksregierung insbesondere zu prüfen, ob der Ratsbeschluss auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht, ob die beschlossene Regelung mit den Grundrechten vereinbar ist, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausreichend berücksichtigt wurde, ob mildere und gleich geeignete Mittel zur Verfügung stehen und ob der Beschluss insgesamt den Anforderungen des Kommunal- und Verfassungsrechts entspricht.
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei im Rat der Stadt Dortmund bittet Sie, den Ratsbeschluss im Rahmen Ihrer Zuständigkeit nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kommunalaufsichtlich zu prüfen und über das Ergebnis Ihrer rechtlichen Bewertung zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Fatma Karacakurtoğlu Utz Kowalewski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
