Ausschuss-Neuwahlen im März zu Lasten der Linksfraktion
Wurde bei der geheimen Wahl der Ausschüsse gemauschelt? Nein, sagt die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei, die sich auf aktuelle Rechtsprechungen beruft (siehe unten). Ja, sagt der neue Oberbürgermeister. Er beanstandet die Wahlen, die bereits im November stattfanden. Doch nun kommt alles ganz anders. In der Märzsitzung des Rates sollen die Ausschüsse komplett neu gewählt werden. Und zwar in neuer Größe. Künftig sollen in den meisten Ausschüssen des Rates 23 Mitglieder sitzen. Das bedeutet: Die SPD, von der dieser tricky Vorschlag ursprünglich kommt, würde einen Sitz pro Ausschuss hinzugewinnen. Auch die AfD (Zitat: "Wir sind das Hauptopfer") bekäme künftig mehr Sitze. Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei dagegen verlöre nach dieser Berechnung in voraussichtlich vier Ausschüssen je einen Sitz.
Bislang entspricht die prozentuale Besetzung der Ausschüsse nicht 1:1 der politischen Zusammensetzung des Rates. Aus einem banalen Grund: Die kleinen Gruppen im Rat mussten ihre Stimmen in der geheimen Wahl “irgendwie” verteilen, da ihnen bislang selbst kein Sitz in den Ausschüssen zustand. (Auch das könnte sich mit der Neuwahl ändern.)
Die Rede von Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei, findet Ihr dazu am Ende dieses Textes.
Vorab möchten wir aber auf einen Bericht der Nordstadtblogger vom 16. Februar hinweisen, der das Problem zusammengefasst hat.
Nordstadtblogger:
SPD, CDU und Grüne & Volt bringen Vorschlag ein, Linke & Tierschutz weisen auf Unstimmigkeiten hin
Ein Problem des aktuellen Dortmunder Stadtrats: Der Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) hat die Ausschusswahlen beanstandet und gefordert, die Wahlen zu wiederholen. Die Verteilung ging zu Lasten der AfD-Fraktion, die vielen kleinen Gruppen im Stadtrat erhielten dagegen verhältnismäßig viele Sitze. SPD, CDU und „Grüne und Volt“ haben dafür eine Lösung gefunden, während „Die Linke und Tierschutz“ auf die heikle rechtliche Lage aufmerksam macht.
Ausschusswahlen vom 13. November zum großen Teil beanstandet
Worin besteht bisher das Problem? Die Ausschüsse des Stadtrats, in denen Entscheidungen vorbereitet, diskutiert und bereits abgestimmt werden, bevor sie in den Stadtrat kommen, sollen spiegelbildlich, also nach den Kräfteverhältnissen im Stadtrat, zusammengesetzt werden.
Diese Spiegelbildlichkeit kam nach der Abstimmung über die Besetzung der Ausschüsse am 13. November nicht zustande. So erhielt die AfD weniger Sitze, als ihr rein rechnerisch zustünden, das „Bündnis für Vielfalt und Toleranz“ erhielt andererseits Sitze in Ausschüssen, obwohl sie nur zwei Sitze im Stadtrat haben.
Daraufhin kam der Verdacht seitens des Rechtsdezernenten Norbert Dahmen und OB Alexander Kalouti auf, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, weshalb Kalouti die Fraktionen und Gruppen kontaktierte und sie fragte, ob sie etwas von Absprachen wüssten, die die nicht vorhandene Spiegelbildlichkeit bewirkten.
Alexander Kalouti drohte, die Wahl zu beanstanden und bei der Bezirksregierung in Arnsberg zu bewirken, dass diese die Ausschusswahlen annullieren und nochmal durchführen lässt.
SPD, CDU und Grüne und Volt mit einem gemeinsamen Vorschlag
Der von SPD, CDU und Grüne und Volt vorgebrachte Beschluss soll diese Beanstandung überflüssig machen. „Die Wahlen im November sind rechtswidrig erfolgt. Wir müssen da jetzt rauskommen“, konstatierte CDU-Fraktionsvorsitzender Jendrik Suck.
Der Wahlvorschlag sieht vor, dass die Ausschussgröße von 21 auf 23 Sitze angehoben wird, was die bisher fehlende Spiegelbildlichkeit herstellen soll. Die Ausschussvorsitze bleiben davon unangetastet.
Es soll außerdem einen einheitlichen Wahlvorschlag geben, der dann am 26. März im Rat verabschiedet werden kann, sodass es nicht wieder zu langwierigen Listenwahlen kommt, die zuletzt mehrere Stunden andauerten.
Benjamin Beckmann (Grüne und Volt) forderte außerdem, dass der Landtag hier klarere Regeln noch in dieser Legislaturperiode verabschieden, die in Zukunft eine solche Situation verhindern sollen.
Die Linke weist auf Unstimmigkeiten im Rechtsdezernat hin
AfD-Fraktionsmitglied Peter Bohnhof stellte sich gegen den Vorschlag: „Die Beanstandung durch den Regierungspräsidenten muss erfolgen.“ So manifestiere der Rat, nach Bohnhofs Auffassung, mit der Erhöhung der Sitze nur einen „rechtswidrigen“ Zustand.
„Die Ausschusswahl ist keine Besetzungswahl, wo der Oberbürgermeister einfach die Ergebnisse festlegt“, erwiderte Linken-Fraktionschef Utz Kowalewski.
Eine Akteneinsicht im Rechtsdezernat habe darüber hinaus ergeben, dass der Leiter de Rechtsamts Bedenken geäußert habe, dass eine Beanstandung überhaupt vor Gericht zu erreichen sei. Dennoch wurden diese Bedenken vom Rechtsdezernenten Norbert Dahmen verworfen, um die Beanstandung durchzusetzen.
Dahmen antwortete Kowalewski, dass es sich hierbei um einen ganz normalen Vorgang handele. „Zwei Juristen, drei Meinungen stimmt in diesem Fall.“ Das Rechtsdezernat habe sich ausgetauscht und am Ende habe man sich auf eine Beanstandung geeinigt.
Kowalewski warf SPD, CDU und Grünen und Volt ferner vor, dass diese erst an diesem Tag die Vorlage (Anm: Gemeint ist die Vergrößerung auf 23 Sitze) veröffentlicht haben. „Das ist schlechter Stil.“ Er wünschte sich mehr Beratungszeit über die Vorlage und eine Einbeziehung der Linken und Tierschutz. Die Neuverteilung der Ausschusssitze ginge nämlich vor allem zu deren Lasten.
Problem mit den Ausschusswahlen könnten am 26. März geklärt werden
Am Ende wurde der Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linke und Tierschutz“ und der Gruppe Die Partei und bei der Enthaltung der AfD-Fraktion verabschiedet.
Bis zur nächsten Ratssitzung am 26. März wird dementsprechend ein gemeinsamer Wahlvorschlag vorbereitet, bei dem vor allem die Gruppen miteinander absprechen müssen, welche Ausschüsse sie besetzen.
Sollte diese Wahl am 26. März in der Form vonstatten gehen, ist eine erneute Beanstandung unwahrscheinlich, auch wenn sie nicht ausgeschlossen werden kann.
Rede des Fraktionsvorsitzenden Utz Kowalewski zu TOP 10.2. des Rates (12. Februar9 – Beanstandung der Ausschusswahlen
Das Verschweigen von Tatsachen ist auch eine Form der Lüge. Bisher wurde dem Rat verschwiegen, dass der Leiter des Rechtsamtes dieser Stadt Bedenken gegen die Beanstandung der Ausschusswahlen geäußert hat und den Rechtsdezernenten auf ein höchstrichterliches Urteil hingewiesen hat, dass dem bisherigem Mantra, dass bei einer Ausschusswahl in jedem Fall die Spiegelbildlichkeit erreicht werden müsse, widerspricht. Im Zuge der von mir durchgeführten Akteneinsicht ist dieses nun zu Tage getreten.
An dieser Stelle zitiere ich die relevante Passage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, bei dem es um die Unzulässigkeit von Listenverbindungen geht. Dies mache ich deshalb, damit jedem Ratsmitglied klar wird, dass eine Zustimmung zur Beanstandung des OBs rechtlich problematisch ist:
Zitat: "Dabei bedarf es zunächst keiner Berücksichtigung, dass auch bei Wahlen nach Wahlvorschlägen der einzelnen Fraktionen grundsätzlich denkbar ist, dass Mitglieder einer Fraktion Wahlvorschläge anderer Fraktionen wählen mit der Folge, dass sich die Fraktionsstärken im Plenum nicht in den Ausschüssen widerspiegeln. […] Insoweit ist es ausreichend, dass jede Fraktion aufgrund der einzelnen Wahlvorschläge die gleiche Chance hat, entsprechend ihrer Stärke im Plenum in die Ausschüsse gewählt zu werden."
Das BVG hat also die Haltung, dass es ausreichend sei, dass jede Fraktion oder Gruppe ohne Listenverbindung einzeln antritt. Was dann im Zuge einer Wahl geschieht, entspricht der freien Ausübung des Mandats. Eine Wahl ist hier noch eine Wahl und kein Besetzungsverfahren, bei dem der OB das Wahlergebnis festlegt. Damit steht das BVG im Widerspruch zum laut Vorlage nicht rechtskräftigen Urteil des VGs aus der Arnsberger Provinz, das uns die Verwaltung vorgelegt hat.
Angesichts des gemeinsamen Vorschlages von CDU, SPD und Grünen scheint Ihnen die rechtliche Streitigkeit aber auch klar zu sein.
Aber liebe Kolleg:innen – bei so einem wichtigen Thema erst am Sitzungstag mit einer Tischvorlage aufzulaufen ist wirklich schlechter Stil, weil es allen anderen Fraktionen und Gruppen keine Möglichkeit der Beratung mehr lässt. Wie ist es denn beispielsweise einzuschätzen, dass der Kulturausschuss aufgelöst werden soll, obwohl es gar keine Beanstandung durch die Verwaltung gab? Solche Fragen sollen wir mal eben aus dem Handgelenk geschüttelt beantworten? Das wäre unseriös – daher haben wir Beratungsbedarf und beantragen, den gemeinsamen Antrag ebenso zu schieben wie die Verwaltungsvorlage.
Der Antrag auf “Schieben” wurde nicht angenommen. Stattdessen sollen in der März-Sitzung des Rates die Ausschüsse in neuer Größe neu gewählt werden. In der Zwischenzeit tagen die “kleinen” und angeblich illegalen Ausschüsse ganz offiziell weiter.
